Die Erreichbarkeit der SKMU Sammelstiftung ist auch in der aktuellen Lage gewährleistet. Sie erreichen uns zu den Bürozeiten.
Fälligkeit der Vorsorgebeiträge
Der Zahlungsprozess gestaltet sich grundsätzlich wie folgt: Nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels wird eine erste Mahnung verschickt. Diese erste Mahnung hat eine Zahlungsfrist von 20 Tagen. Nach Verstreichen dieser Frist folgt eine zweite Mahnung mit dem Zahlungsziel von 10 Tagen. Nach dieser Frist wird im Normalfall die Betreibung eingeleitet.
Die SKMU Sammelstiftung verzichtet bis auf weiteres auf die Erhebung eines Verzugszinses von 5% gemäss Artikel 104 OR resp. Artikel 3.2 des Vorsorgereglements sowie die Erhebung von Mahnkosten. Bei individuellen finanziellen Engpässen bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Kundenbetreuer oder Broker zu wenden.
Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG)
Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet.
Verwendung Arbeitgeberbeitragsreserve für Arbeitnehmerbeiträge
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen: Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.