Die Versicherungspflicht für unbefristete Arbeitsverhältnisse beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Das Eintrittsdatum in die SKMU entspricht also dem ersten Arbeitstag. Befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer bis drei Monate sind nicht versicherungspflichtig. Bei einer Verlängerung über drei Monate hinaus beginnt die Versicherungspflicht mit jenem Tag, an dem die Verlängerung vereinbart wird. Handelt es sich um mehrere befristete Arbeitsverhältnisse beim gleichen Arbeitgebenden mit Unterbrechungen von unter drei Monaten, muss die betreffende Person ab dem vierten Monat der Anstellung versichert werden. Verwenden Sie für die Anmeldung neuer Mitarbeitenden das Formular «Diensteintritt».
Die Versicherungspflicht entsteht ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Ist das vereinbarte Jahresgehalt höher als der im Vorsorgeplan festgehaltene Mindestlohn (Eintrittsschwelle), müssen Sie die Lernenden und Praktikanten bei der Pensionskasse anmelden.
Mitarbeitende, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine neue Stelle antreten, sind nicht zu versichern.
Ja, sofern der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei Ihnen mehr als den im Vorsorgeplan festgehaltenen Mindestlohn (Eintrittsschwelle) verdient, besteht die Versicherungspflicht. Die SKMU versichert jedoch keine Lohnanteile, die bei einem anderen Arbeitgebenden (Firma B) erzielt werden.
Besteht bei Ihnen keine Versicherungspflicht, hingegen bei Firma B schon, kann der/die Mitarbeiter/in eine freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung beantragen.
Ja, wenn das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten wird, besteht weiterhin Versicherungspflicht.
Der gemeldete Jahreslohn bleibt für die Dauer des Militärdienstes unverändert. Beide Parteien bezahlen weiterhin die Beiträge für die Pensionskasse.
Ja, die Versicherungspflicht besteht weiterhin auf dem bisherigen Jahreslohn. Beide Parteien bezahlen weiterhin die Beiträge für die Pensionskasse.
Als unbezahlter Urlaub gilt ein Zeitabschnitt zwischen einem und sechs Monaten ohne Arbeitsleistung und entsprechendes Entgelt. Grundsätzlich ruht in dieser Zeit das Versicherungsverhältnis. Mit der Zustimmung des Arbeitgebenden ist eine Fortführung der Versicherung möglich.
Option 1: unveränderte Weiterführung der Risiko- und Sparversicherung
Option 2: Weiterführung der Risikoversicherung
Die fälligen Beiträge werden dem Arbeitgebenden ordentlich in Rechnung gestellt. Gemäss Vorsorgereglement kann der Arbeitgebende die während des unbezahlten Urlaubs aufgelaufenen Beiträge dem Mitarbeitenden belasten. Welcher Versicherungsschutz gewählt wird, können Sie uns mit dem Formular «Unbezahlter Urlaub» mitteilen.
Bei einer Krankheit, die länger als drei Monate dauert, übernimmt nach drei Monaten die Pensionskasse die Prämienzahlung. Um die Prämienbefreiung geltend zu machen, muss die Krankheit somit nach drei Monaten gemeldet werden.
Dauert eine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als drei Monate, bitten wir um umgehende Meldung mit dem Formular «Erwerbsunfähigkeits-Fragebogen». Nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist übernimmt die SKMU die Prämienzahlung (Beitragsbefreiung). Eine rasche Meldung kann die Rückkehr an den Arbeitsplatz begünstigen, da der Rückversicherer gegebenenfalls ein Case-Management einleiten kann. Die Meldung sollte aber spätestens nach Ablauf von drei Monaten erstattet werden, damit die Beitragsbefreiung zeitnah umgesetzt werden kann.
Wichtig: Bei einem Unfall werden nur Renten- oder Kapitalleistungen aus der Pensionskasse bezahlt, sofern diese zusätzlich mitversichert sind. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht jedoch in jedem Fall.
Bitte melden Sie uns den Austritt umgehend mittels Formular «Austritt»». Falls Sie Anwender von SKMU-Online sind, melden Sie den Austritt über eine Austrittsmutation. Die Verwaltung der SKMU nimmt umgehend Kontakt zur versicherten Person auf, um die Überweisung des angesparten Vorsorgeguthabens vorzubereiten. Das Vorsorgeguthaben muss an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebenden überwiesen werden. Falls kein neuer oder neue Arbeitgebende vorhanden ist, muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung eröffnen.
Bitte melden Sie uns die anstehende Pensionierung mit dem Formular «Pensionierung» oder einer entsprechenden Mutation im SKMU-Online. Die Verwaltung der SKMU klärt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin, ob der Leistungsbezug in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung erfolgen soll.
Bitte nehmen Sie direkt mit Ihrem Kundenbetreuer Kontakt auf. Dieser berechnet Ihnen den maximalen Einzahlbetrag und teilt Ihnen die Kontoinformationen für die Überweisung mit.
Eintritt: Senden Sie das Formular «Information an Neueintretende» an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung/Freizügigkeitsstiftung. Das Guthaben wird per Eingang bei der SKMU Ihrem persönlichen Konto zugewiesen, und Sie erhalten einen neuen Vorsorgeausweis.
Austritt: Die Verwaltung der SKMU wird Sie nach Eingang der Austrittsmeldung kontaktieren. Bitte geben Sie uns auf dem zugestellten Formular bekannt, wohin wir das Geld überweisen sollen.
Bitte verwenden Sie das Formular «Erklärung der Lebenspartner».
Bei Eintritt des Todesfalls prüfen wir, ob folgende Kriterien erfüllt sind:
– Lebensgemeinschaft > 5 Jahre oder
– gemeinsame Kinder
Bitte verwenden Sie das Formular «Antrag für Kapitalvorbezug (Wohneigentumsförderung» und senden Sie dieses zusammen mit den verlangten weiteren Dokumenten an unsere Administration Avadis AG.
Das Altersguthaben kann bar bezogen werden, sofern Sie die selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb glaubhaft nachweisen können. Bitte geben Sie auf dem Austrittsformular an, dass Sie die Barauszahlung aufgrund Selbstständigkeit wünschen. Für die abschliessende Beurteilung benötigen wir von Ihnen mehrere Unterlagen, welche die Selbständigkeit beweisen. (z. B. Mietvertrag, Versicherungspolicen, Businessplan).
Bitte verwenden Sie das Formular «Antrag Berechnung Leistungseinkauf».
Sie erhalten von uns eine Bestätigung mit dem maximal möglichen Einkaufsbetrag sowie den erforderlichen Überweisungsinformationen.
Die Anmeldung der Kapitaloption muss gemäss Vorsorgereglement Ziff. 2.1.4 spätestens vor der ersten Rentenzahlung erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu das Formular «Bezug Altersleistungen».